Allgemeine Verkaufsbedingungen Daylight bv
Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Vermietungs- und Montageverträge in Bezug auf die Produkte von Daylight bv (nachstehend „Daylight" genannt), die zwischen Daylight und ihren Kunden geschlossen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen im Sinne von art. I.1, 1° WER (belgisches Wirtschaftsgesetzbuch). Verkauf, Vermietung oder Montage zugunsten von Verbrauchern wird über diese Website nicht angeboten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Daylight haben Vorrang vor allen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden. Zusätzliche Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich und schriftlich von Daylight akzeptiert wurden, sind hiermit ausgeschlossen.
Artikel 2: Bestellungen, Verzögerungen und Hindernisse
Ein Vertrag kommt rechtsgültig durch Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Kunden zustande. Die von Daylight angegebenen Lieferfristen sind rein indikativ und begründen keine Erfolgsverpflichtung von Daylight, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollte Daylight infolge eines Falls höherer Gewalt im Sinne von art. 5.226 BW Buch 5 (belgisches Zivilgesetzbuch) endgültig außerstande sein, eine angenommene Bestellung auszuführen, so kann sie den Vertrag durch einfache Mitteilung an den Kunden auflösen, ohne dass dies Anlass zu Schadenersatzleistungen geben kann. Außer im Falle höherer Gewalt hat der Kunde bei eigener Stornierung durch Daylight Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Vorschüsse innerhalb von 30 Tagen. Die Haftung von Daylight für Schäden infolge von Störungen, Irrtümern, Mängeln oder Defekten ist auf den Betrag des vereinbarten Preises beschränkt, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Daylight oder ihren Erfüllungsgehilfen.
Artikel 3: Lieferungen und Gefahrenübergang
Die Produkte gelten als geliefert, sobald sie in den Räumlichkeiten von Daylight zur Abholung durch den Kunden bereitgestellt werden, oder, sofern Daylight die Anlieferung beim Kunden übernimmt, ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Produkte innerhalb des umschlossenen Bereichs, des Geländes oder der Gebäude des Kunden befinden, unabhängig davon, ob sie bereits abgeladen sind oder nicht. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr für die Waren auf den Kunden über (art. 5.151 BW Buch 5).
Artikel 4: Montage, Konstruktion und Programmierung
Sofern vereinbart wurde, dass Daylight die Aufstellung vor Ort übernimmt, ist der Kunde verpflichtet, alle Montage- und Demontagedaten sowie alle Programmier- und Standortdaten spätestens vierzehn Tage vor dem Montagedatum schriftlich und datiert an Daylight zu übermitteln. Sofern Daylight nicht ausdrücklich mit der erforderlichen Konstruktion beauftragt wurde, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Konstruktion solide und sicher ist und mindestens Windgeschwindigkeiten von 120 km/h standhält. Sollte sich diese Konstruktion als nicht solide oder sicher erweisen, ist der Kunde dennoch verpflichtet, 50% des Preises bei Miete und den vollen Preis bei Verkauf zu zahlen. Wenn Daylight die Konstruktionen (Gerüste, Trusses, Masten usw.) aufstellt, ist es untersagt, ohne schriftliche Genehmigung etwas an den Gerüsten oder anderen Konstruktionen von Daylight zu befestigen.
Der Kunde stellt sicher, dass der Standort mit einer gesetzlich abgenommenen Elektroinstallation von 1 × 16 A / 230 V plus ordnungsgemäßer Erdung pro Gerät ausgestattet ist. Er sorgt zudem für einen sicheren, trockenen und nahegelegenen Lagerort für die Aufstellung der Bedienung der Produkte. Der Kunde stellt einen sicheren Parkplatz für alle Fahrzeuge von Daylight bereit; vier Mitarbeiter des technischen Personals von Daylight müssen die Möglichkeit erhalten, sich überall dorthin zu begeben, wo ihre Funktion dies erfordert. Sämtliche etwaige Abgaben und Steuern gehen zu Lasten des Kunden, der auch für die erforderlichen Genehmigungen zu sorgen hat.
Artikel 5: Offensichtliche Mängel und Vertragswidrigkeit
Falls die Lieferung offensichtliche Mängel aufweist oder nicht den angenommenen Bestellungen entspricht, muss der Kunde dies bei der Lieferung protokollieren lassen. Innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung muss der Kunde Daylight schriftlich über die offensichtlichen Mängel oder die Vertragswidrigkeit der Waren in Kenntnis setzen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Entdeckung schriftlich zu melden, unter Wahrung der gesetzlichen kurzen Frist gemäß art. 1648 altes BW. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die Waren als endgültig vom Kunden angenommen. Waren dürfen in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Daylight an diese zurückgesandt werden.
Artikel 6: Zahlungen
Bei jeder Bestellung ist eine vereinbarte Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Lieferung der Bestellung zu zahlen, welches auch immer der Fälligkeitstag der Rechnung sein wird. Ausnahmsweise und nur sofern ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zahlbar sein. Jeder am Fälligkeitstag offene Betrag wird ohne vorherige Inverzugsetzung um eine pauschale Vergütung von 10% erhöht, mit einem Mindestbetrag von 200 Euro pro Rechnung, die nicht vollständig beglichen wurde. Darüber hinaus wird jeder offene Betrag ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Tag, an dem die Zahlung fällig war, bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung mit Verzugszinsen von 1% pro Monat erhöht. Daylight zahlt bei eigenem Zahlungsverzug selbst Zinsen von 1% pro Monat an den Kunden.
Artikel 7: Schadenersatz bei Stornierung und Eigentumsvorbehalt
Bei Stornierung von Miet- oder Montagebestellungen durch den Kunden hat dieser einen Schadenersatz in Höhe von 30% des Preises zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Liefertermin, beträgt der Schadenersatz 50%. Bei Stornierung am Liefertermin selbst ist der Kunde verpflichtet, den vollen Preis zu zahlen. Wechselseitig gilt: bei Stornierung einer Miet- oder Montagebestellung durch Daylight außerhalb eines Falls höherer Gewalt entschädigt Daylight den Kunden mit 30% / 50% / 100% des Preises gemäß derselben zeitlichen Staffelung. Ein Verkauf kann selbstverständlich nicht storniert werden. Daylight hat jedoch die Wahl, entweder die Erfüllung des Vertrages gerichtlich zu fordern und somit die Zahlung des Preises zu verlangen, oder den Vertrag durch einfache Mitteilung zu Lasten des Kunden für aufgelöst zu erklären. In letzterem Fall hat der Kunde Daylight zu gestatten, die Produkte zurückzuholen; der vom Kunden an Daylight zu zahlende Schadenersatz beträgt dann 50% des Preises. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Daylight, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist (art. XX.195 WER). Bis dahin ist der Kunde nicht berechtigt, die Produkte an Dritte zu übertragen.
Artikel 8: Garantie
Garantiegeber und Garantiedauer
Für alle von Daylight bv verkauften Produkte wird von Daylight bv eine Carry-in- Garantie von 1 Jahr gewährt. Diese Garantiedauer gilt für vertragliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Die zusätzliche Herstellergarantie wird vom Hersteller der gekauften Geräte gewährt. Die Garantiedauer ist somit abhängig vom Hersteller und vom gekauften Gerät.
Masterclock gewährt eine beschränkte Carry-in-Garantie von 5 Jahren auf alle von Daylight bv verkauften LED-Uhren und Timeserver. Diese deckt ausschließlich die Ersatzteile und nicht die Arbeitsstunden ab. Transportkosten sind nie durch die Garantie gedeckt, da es sich um eine Carry-in-Garantie handelt.
Adaptive Micro Systems gewährt eine beschränkte Carry-in- Garantie von 5 Jahren auf alle von Daylight bv verkauften LED-Displays. Diese deckt ausschließlich die Ersatzteile und nicht die Arbeitsstunden ab. Auf alle Zubehörteile und Ersatzteile wird eine Garantie von 1 Jahr gewährt.
Alle anderen Produkte werden von der Standardgarantie des Herstellers gedeckt, und die Dauer ist abhängig vom Hersteller und vom Produkt. Sollte der Hersteller seine Garantie nicht erfüllen, wird Daylight bv selbst 1 Jahr Carry-in-Garantie gewähren, jedoch ist Daylight niemals verantwortlich für die Garantie des Herstellers oder für eine Garantie, die länger als 1 Jahr läuft.
Beginn der Garantie
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Rechnungsdatum und hat eine Laufzeit wie oben festgelegt. Die Garantie wird automatisch und kostenlos auf etwaige Folgeeigentümer übertragen, sofern der ursprüngliche Eigentümer Daylight über den Verkauf informiert und die Kontaktdaten des neuen Eigentümers übermittelt. Geschieht dies nicht, wird die Garantie auf 6 Monate ab dem ursprünglichen Erstkauf reduziert.
Umfang der Garantie
Die Daylight-Garantie deckt jeden Defekt ab, der bei normalem Gebrauch während des vereinbarten Garantiezeitraums auf einen Produktions- oder Montagefehler zurückzuführen ist. Innerhalb dieser Frist führt Daylight alle Reparaturen vollständig kostenlos durch. Sowohl die Ersatzteile als auch die Arbeitsstunden sind kostenlos. Transportkosten sind nie gedeckt. Die Garantie gilt nur, wenn die Produkte ordnungsgemäß gewartet wurden. Die Kosten für die normale Wartung gehen stets zu Lasten des Kunden.
Die zusätzliche Herstellergarantie von Adaptive Micro Systems über 5 Jahre umfasst die elektronischen und mechanischen Komponenten aller Daylight LED- Displays. Die Garantie umfasst auch den Austausch nicht funktionierender LEDs, sofern mehr als 1% der LEDs eines LED-Displays nicht mehr funktionieren (nicht funktionieren = LEDs geben kein Licht mehr ab). Diese Garantie deckt das Dimmen der LEDs nicht ab. Für alle Daylight LED-Displays gilt eine 5-jährige Carry-in- Garantie. Sollte Daylight vor Ort kommen müssen, werden Anfahrts- oder Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
Geografischer Geltungsbereich
Die On-site-Einsätze von Daylight werden in den Benelux-Ländern (Belgien, Niederlande, Luxemburg) durchgeführt. Die Carry-in-Garantie durch Versand an das Daylight-Lager in Belgien gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.
Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die routinemäßige Wartung und die vorbeugende Wartung wie die Wartung der Ventilatoren und der Filter verantwortlich. Die Vernachlässigung der Wartung der Ventilatoren und der Filter hat zur Folge, dass die betreffenden Komponenten nicht mehr durch die Garantie gedeckt sind. Das LED-Display muss gemäß den Richtlinien und Anweisungen von Daylight bv und dem Hersteller gewartet werden. Die Daylight LED-Displays dürfen nur in Übereinstimmung mit der geeigneten Umgebungsklasse (IP-Wert) verwendet werden.
Beschränkungen der Garantie
Daylight haftet nicht für Schäden oder Defekte, die auf Missbrauch, falsche Installation (im Widerspruch zum Installationshandbuch und insbesondere den Anschluss der Erdung) oder Service durch andere als Daylight-Techniker zurückzuführen sind. Daylight haftet nicht für Spannungsausfälle, Überspannung, Blitzschlag, Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm und andere Naturkatastrophen, Vandalismus, Nichtverschließen der LED-Displays nach Service, Schäden durch Umgebungsbedingungen, die außerhalb der Kontrolle von Daylight liegen, wie Korrosion und Luftverschmutzung, Terrorismus und Krieg. Werden Ersatzteile verwendet, die nicht von Daylight geliefert wurden, entfällt die Garantie vollständig. Daylight kann niemals für irgendeine Form von Folgeschäden oder finanziellem Verlust haftbar gemacht werden, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Daylight oder ihren Erfüllungsgehilfen. Benutzerschäden sind niemals durch die Garantie gedeckt.
Artikel 9: Urheberrechte und Haftung für die Berichterstattung
Daylight stellt lediglich ein Medium zur Verfügung und kann daher niemals für den Inhalt der Berichterstattung haftbar gemacht werden. Stets ist der Absender der Nachrichten oder der Auftraggeber von Daylight für den Inhalt der Nachrichten verantwortlich.
Artikel 10: Beendigung
Der Vertrag zwischen Daylight und dem Kunden kann unverzüglich und ohne vorherige Mitteilung von Daylight beendet werden, wenn Daylight erfährt, dass der Kunde seine Tätigkeit einstellt, in Konkurs geht, einen Antrag auf gerichtliche Reorganisation oder Zahlungsaufschub einreicht oder seinen Gläubigern eine gütliche Einigung vorschlägt (art. XX.139 WER). Die vermieteten und die beim Verkauf noch nicht vollständig bezahlten Waren, die infolge des Eigentumsvorbehalts Eigentum von Daylight geblieben sind, werden alsdann zurückgeholt.
Artikel 11: Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten bezüglich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge, auf die sie Anwendung finden, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Ostflandern, Abteilung Gent, zuständig. Diese Gerichte wenden belgisches Recht an.
Version 2026-05-12 - Daylight bv